Hochschulbibliothek
Das Urheberrecht (UrhG) schützt wissenschaftliche Texte, Daten und andere Werke automatisch ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung. Autorinnen und Autoren behalten grundsätzlich die Rechte an ihren Werken und entscheiden, wie diese genutzt werden dürfen.
Im Kontext von Open Access spielen zusätzlich Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) eine wichtige Rolle. Mit ihnen können Autorinnen und Autoren festlegen, unter welchen Bedingungen ihre Publikationen weiterverwendet werden dürfen.
Während das Urheberrecht den rechtlichen Rahmen bildet, ermöglichen Creative-Commons-Lizenzen eine transparente und standardisierte Freigabe von Nutzungsrechten – etwa für das Teilen, Nachnutzen oder Bearbeiten von Publikationen.
Die nachfolgenden Gesetzestexte und Informationen sollen als Orientierung dienen, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte gedruckte und elektronische Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können.
Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die rechtliche Beratung.
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) legt fest, welche Rechte Urheberinnen und Urheber an ihren Werken haben und unter welchen Bedingungen andere diese nutzen dürfen.
Die wichtigsten Regelungen der §§ 60a–60h UrhG zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Forschung und Hochschullehre haben wir für Sie in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.
Creative-Commons-(CC)-Lizenzen ermöglichen es Urheberinnen und Urhebern, die Nutzungsbedingungen ihrer Werke klar und standardisiert festzulegen. Sie werden häufig im Open-Access-Kontext verwendet.
Die Lizenzen basieren auf vier Lizenzmodulen:
Durch die Kombination dieser Module entstehen sechs Standardlizenzen, die von sehr offen bis restriktiv reichen.
Die sechs Creative-Commons-Lizenzen (von offen zu restriktiv):
Viele Förderorganisationen und Open-Access-Strategien empfehlen CC BY, da sie eine möglichst breite Nachnutzung wissenschaftlicher Ergebnisse ermöglicht.