Urheberrecht

Im Wissenschaftsalltag treten häufig Fragen zum Urheberrecht auf. Die nachfolgenden Gesetzestexte und Informationen sollen als Orientierung dienen, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte gedruckte und elektronische Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können.

Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die rechtliche Beratung.

Hinweise für Studierende

Hinweise für die Hochschullehre

Text- und Data-Mining

Unter Text- und Data-Mining (TDM) versteht man die softwaregestützte Ermittlung von Zusammenhängen, Mustern und Trends in großen Datenmengen und Textkorpora.

Wer kann und darf grundsätzlich TDM einsetzen?

Jede/r Forschende kann und darf im Rahmen gesetzlicher und lizenzrechtlicher Vorgaben Text- oder Data-Mining-Methoden einsetzen.

Seit der Novelle des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) durch das ‚Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) im Jahr 2018 ist dieses Recht mit §60d UrhG gesetzlich geregelt.

Was sind die Voraussetzungen, um TDM (an der TH Brandenburg) einsetzen zu können?

  • die Forschung darf ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken dienen,
  • zu den Daten muss ein legaler Zugang bestehen,
  • die Daten sollen auf Grundlage einer mit dem Rechteinhaber geschlossenen Lizenzvereinbarung oder als Open-Access-Publikationen verfügbar sein.

Welche Verlage und Anbieter haben bereits allgemeine Regelungen zum Einsatz von Text- und Data-Mining getroffen (Auszug)?

  • Springer Nature
  • Wiley
  • IEEE
  • Association for Computing Machinery (ACM)
  • De Gruyter
  • LexisNexis
  • Beck eLibrary
Print this pageDownload this page as PDF