Hochschulbibliothek
Im Wissenschaftsalltag treten häufig Fragen zum Urheberrecht auf. Die nachfolgenden Gesetzestexte und Informationen sollen als Orientierung dienen, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte gedruckte und elektronische Werke für die Lehre und Forschung im Hochschulbereich genutzt werden können.
Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die rechtliche Beratung.
Unter Text- und Data-Mining (TDM) versteht man die softwaregestützte Ermittlung von Zusammenhängen, Mustern und Trends in großen Datenmengen und Textkorpora.
Jede/r Forschende kann und darf im Rahmen gesetzlicher und lizenzrechtlicher Vorgaben Text- oder Data-Mining-Methoden einsetzen.
Seit der Novelle des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) durch das ‚Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) im Jahr 2018 ist dieses Recht mit §60d UrhG gesetzlich geregelt.