Verlängerung und Vormerkung

Verlängerung der Leihfrist

Die Leihfrist kann bereits einige Tage vor Ablauf bis zu dreimal verlängert werden.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • über das Bibliothekskonto
  • am Selbstverbucher
  • persönlich an der Ausleihtheke
  • telefonisch (+49 3381 355 - 167)

Verlängerungen sind nicht möglich, wenn die

  • Leihfrist bereits abgelaufen ist
  • Leihfrist bereits dreimal verlängert wurde
  • Medien vorgemerkt sind

Sollten Sie die fristgerechte Verlängerung oder Rückgabe versäumen, wird – ohne vorherigen Hinweis – gebührenpflichtig gemahnt!

Vormerkung

Entliehene Medien können an der Ausleihtheke oder über den Online-Katalog vorgemerkt werden. Haben Sie einen Titel aufgerufen, werden die in der Hochschulbibliothek vorhandenen Exemplare mit ihrer Verfügbarkeit angezeigt. Sind alle entliehen, können Sie unter "Das möchte ich haben" eine Vormerkung vornehmen. Ist das Medium abholbereit, werden Sie per E-Mail oder schriftlich benachrichtigt. Die Portokosten für die schriftliche Benachrichtigung werden auf Ihrem Gebührenkonto verbucht.

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