Open Access
Der freie Zugang zu wissenschaftlicher Information
"Open Access meint, dass ... [wissenschaftliche] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind."
(Quelle: Budapester Open Access Initiative, Zugriff am 21.08.2020 15:09)
Mit der Bereitstellung des Publikationsservers fördert die Hochschulbibliothek den offenen und weltweiten Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen der THB im Sinne des Open-Access-Gedanken.
Open Access Publizieren - wie geht das und warum macht das Sinn?
Erklärvideo der FH Potsdam
- freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen
- erhöhte Sichtbarkeit und Zitierhäufigkeit von Dokumenten
- schneller und kostenloser Zugang zu wissenschaftlicher Information
- verbesserte Auffindbarkeit über Suchmaschinen und Nachweisdienste
- Verbesserung der Informationsversorgung
- Förderung der Forschungseffizienz sowie der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit
- Verbleib der Verwertungsrechte bei Autorin bzw. beim Autor
- langfristige Archivierung der Dokumente
- Gold: Erstveröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift
- Green: Zweitveröffentlichung auf einem institutionellen oder disziplinären Repositorium
Nutzen Sie den grünen Weg des Open Access: Hochschulangehörigen steht die Publikation ihrer Dokumente auf dem Publikationsserver der Hochschulbibliothek als kostenfreie Dienstleistung zur Verfügung.
- BASE (Bielefeld Academic Search Engine)
- DOAB (Directory of Open Access Books): Liste von Open-Access-Publikationsservern
- DOAJ (Directory of Open Access Journals): Verzeichnis von Open-Access-Zeitschriften
- OAPENLibrary (Open Access Publishing in European Networks)
Durch die Vergabe von offenen Lizenzen wie Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) können Urheber und Urheberinnen selbst bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen ihre Werke veröffentlicht und weiter verwendet werden. Das Urheberpersönlichkeitsrecht, die Urheberschaft selbst, wird durch eine CC-Lizenz nicht berührt.
Empfohlene Open-Access-konforme Lizenzen:
- CC BY: Namensnennung
- CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Publikationen:
- Kreutzer, Till (2016). Open Content - Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen. [Link]
- Kreutzer, Till; Lahmann, Henning (2019). Rechtsfragen bei Open Science - Ein Leitfaden. [Link]
- Euler, Ellen (2019). Open-Access-Strategie des Landes Brandenburg. [Link]
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (2016). Open Access in Deutschland - Die Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. [Link]
- Informationsplattform open-access.net
- Berliner Erklärung (Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities), Oktober 2003
- Open-Access-Infoseite des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)