Publikationsunterstützung
Die Hochschulbibliothek unterstützt Forschende und Lehrende sowohl bei der Finanzierung als auch rechtlichen Fragen zum Thema Publikation.
THB-Open-Access-Publikationsfonds
Die Hochschulbibliothek unterstützt Sie bei Open-Access-Publikationen. Dafür wurde an der Technischen Hochschule Brandenburg ein Publikationsfonds für Open-Access-Journalartikel eingerichtet.
• Antragstellende müssen Mitglieder oder Angehörige der Technischen Hochschule Brandenburg sein und als „submitting author“ oder „corresponding author“ für die Finanzierung des Artikels verantwortlich sein. Die Affiliation zur TH Brandenburg muss im Artikel angegeben sein.
• Die Artikel müssen in qualitätsgesicherten (peer-reviewed), reinen Open-Access-Zeitschriften erscheinen (in der Regel im Directory of Open Access Journals – DOAJ – nachgewiesen).
• Geförderte Artikel müssen unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer vergleichbaren offenen Lizenz veröffentlicht werden.
• Die Publikationsgebühren (Article Processing Charges, APCs) sollten 2.000 Euro (inkl. MwSt.) nicht überschreiten; bei höheren Kosten ist eine vorherige Absprache erforderlich.
• Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Publikationskosten aus eingeworbenen Drittmitteln finanziert werden können.
• In der geförderten Veröffentlichung ist folgender Hinweis aufzunehmen („Funding Acknowledgement“):
„Gefördert durch die Technische Hochschule Brandenburg“ / „funded by Brandenburg University of Applied Sciences“.
• Der geförderte Artikel muss im laufenden Förderjahr erscheinen.
Der Antrag auf Übernahme der Publikationskosten erfolgt formlos per E-Mail mit den Angaben zur geplanten Publikation. Die Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Brandenburg prüft die formalen Förderkriterien.
Bitte stellen Sie den Antrag spätestens mit der Manuskripteinreichung.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Hochschulbibliothek.
Mit dem Open-Access-Finder und B!SON stehen Ihnen zwei Tools zur Verfügung, mit denen Sie für Ihre Publikation ein passendes Journal recherchieren können.
Publikationsfonds für Open-Access-Monografien
Der “Publikationsfonds für Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg” fördert und finanziert Open-Access-Publikationen bislang unveröffentlichter Monografien, Sammelwerke und ähnliche Publikationsformate.
Die Fördermittel stehen Angehörigen der acht Brandenburgischen Hochschulen und Universitäten zur Verfügung.
• Die jeweils gültigen Förderkriterien gelten gemäß aktueller Ausschreibung.
• Autorin oder Herausgeberin ist zum Zeitpunkt des Erscheinens Angehörige*r einer der acht staatlichen Hochschulen und Universitäten des Landes Brandenburg.
• Die Publikation ist bislang unveröffentlicht und erscheint unmittelbar im Open Access (zeitgleich mit oder vor einer eventuellen Printausgabe).
• Die Veröffentlichung erfolgt unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer vergleichbaren Open-Access-kompatiblen Lizenz.
• Die Publikation hat einen in der Disziplin üblichen Qualitätssicherungsprozess durchlaufen.
• Es liegt eine transparente Kostenkalkulation des Verlags vor, in der die Open-Access-spezifischen Kosten ausgewiesen sind.
• Der Verlag ist im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet oder Mitglied der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA).
• Die Förderhöchstgrenze beträgt 6.000 € (brutto). In begründeten Fällen (z. B. erhöhter Satzaufwand, Überlänge, Bildrechte) sind höhere Kosten möglich.
• Parallel zur Open-Access-Publikation kann eine Druckausgabe erscheinen; Druckkosten werden nicht gefördert.
• Open-Access- und Druckausgabe sind eindeutig als Open-Access-Publikation zu kennzeichnen. In der Druckausgabe ist auf die digitale OA-Version hinzuweisen; die Lizenz ist im Impressum beider Ausgaben anzugeben.
• Auf der Website und in Werbematerialien des Verlags ist gut sichtbar darauf hinzuweisen, dass das Werk auch im Open Access verfügbar ist.
• Die Langzeitarchivierung ist sicherzustellen (z. B. über die Deutsche Nationalbibliothek).
• Die Publikation erhält einen persistenten Identifikator (DOI oder URN).
• Die Metadaten enthalten mindestens: Titel (ggf. Zusatztitel), Autorinnen/Herausgeberinnen, ORCID (falls vorhanden), Publikationsdatum, Verlag, ggf. Reihe/Band, DOI/URN, ggf. ISBN, Lizenz, Abstract und Schlagwörter. Die Metadaten sind u. a. in DOAB, OAPEN und ggf. weiteren Fachdatenbanken nachzuweisen.
• Das Impressum der OA- und Druckausgabe sowie die Website zur OA-Version enthalten einen Förderhinweis auf den Publikationsfonds für Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg (vorgegebene Formulierung).
• Autorinnen und Herausgeberinnen räumen dem Verlag einfache Nutzungsrechte (keine ausschließlichen) ein.
• Rechte an Abbildungen und sonstigen Fremdmaterialien sind geklärt.
• Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
• Nicht förderfähig sind reine Printausgaben sowie Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomarbeiten).
Der Antrag auf Übernahme der Publikationskosten kann gestellt werden, sobald ein Verlagsangebot vorliegt.
Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular.
Die Prüfung der formalen Förderkriterien erfolgt durch die Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg.
Bei Fragen unterstützt Sie auch die Hochschulbibliothek gern.
Publikationsserver
Auf dem OPUS-Publikationsserver der Hochschulbibliothek können Angehörige der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) wissenschaftliche Publikationen und Abschlussarbeiten kostenfrei elektronisch veröffentlichen. Die Dokumente sind weltweit verfügbar und werden dauerhaft archiviert.
Der Publikationsserver dient zugleich als Hochschulbibliografie und weist Publikationen von THB-Angehörigen nach.
- Leitlinien des Publikationsservers
- FAQs
• Abschlussarbeiten von Studierenden der THB
• Wissenschaftliche Publikationen (z. B. Zeitschriftenartikel, Monografien, Beiträge aus Monografien, Forschungsberichte, Studien, Vorträge, Konferenzveröffentlichungen)
• Zweitveröffentlichungen bereits in Fachzeitschriften erschienener Artikel
• Von Angehörigen der THB herausgegebene Publikationen (z. B. Sammelwerke, Tagungsberichte, Schriftenreihen)
• Weltweite Verfügbarkeit und kostenfreie Nutzung
• Sicherung der Authentizität und Zitierfähigkeit
• Vergabe persistenter Identifikatoren (URN/DOI)
• Langfristige Archivierung
• Nachweis in Bibliothekskatalogen (z. B. DNB) und Suchmaschinen (z. B. BASE)
Nutzen Sie unseren kostenlosen Publikationsservice: Nach einer kurzen Prüfung wird Ihr Dokument durch die Hochschulbibliothek online veröffentlicht und ist dauerhaft zitierfähig.
Sie können Ihre Publikation selbst hochladen:
- Auf dem Publikationsserver „Veröffentlichen“ auswählen
- Dokumenttyp wählen und Metadaten im Onlineformular eintragen
- Einverständniserklärung und Leitlinien akzeptieren
- Unterschriebene Einverständniserklärung an die Hochschulbibliothek senden
(bei Abschlussarbeiten zusätzlich mit Unterschrift der Gutachtenden)
Nach einer kurzen Prüfung wird das Dokument zeitnah von der Hochschulbibliothek freigeschaltet und veröffentlicht.
Predatory Publishing
Predatory Publishing („räuberisches Publizieren“) bezeichnet unseriöse, profitorientierte Angebote von Konferenzen und Fachzeitschriften. Unter dem Vorwand von Open Access werben diese Anbieter mit aggressivem Marketing und scheinbar professionellem Auftreten für kostenpflichtige Veröffentlichungen.
Problematisch ist, dass zentrale Qualitätsstandards häufig fehlen – etwa ein echtes Peer-Review-Verfahren oder eine fachliche Redaktion. Veröffentlichungen in solchen Medien können der wissenschaftlichen Reputation schaden.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zu Zeitschriften wenden Sie sich gern an die Hochschulbibliothek. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines geeigneten Publikationsorgans für Ihre Forschungsergebnisse.
Checkliste
• Die Zeitschrift ist im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet
• Der Verlag ist Mitglied bei Open Access Scholary Publisher Association (OASPA) oder bei Committee on Publication Ethics (COPE)
• Die Zeitschrift ist in relevanten Datenbanken (z. B. Web of Science, Scopus) indexiert
• Eindeutige Identifizierung durch ISSN
• Transparentes Qualitätssicherungsverfahren (Peer Review)
• Transparente Angaben zu Publikationskosten und Autor*innenrechten
• Der Verlag ist eindeutig identifizierbar und kontaktierbar
• Die Mitglieder des Editorial Boards sind bekannt und nachvollziehbar
Folgende Checklisten helfen, Predatory Journals zu erkennen
• Checkliste der Universitätsbibliothek Graz zu Fake Journals (Predatory Journals)
• Kriterien der Initiative Think! Check! Submit!
• Fact Sheet des Science Media Centers Germany
Rücknagel, Jessika, & Wenninger, Agnieszka. (2020, December). Qualität von OA-Zeitschriften – wo publizieren und wo lieber nicht?. Zenodo. http://doi.org/10.5281/zenodo.4309385
Urheberrecht
Im Wissenschaftsalltag treten häufig urheberrechtliche Fragen auf. Die folgenden Informationen bieten eine Orientierung, unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke in Lehre und Forschung genutzt werden dürfen.
Die Angaben erheben keinen anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Hinweise zum Urheberrecht für Studierende: Bitte beachten Sie den Leitfaden zum Umgang mit Lehrmaterialien.
Hier finden Sie ausgewählte Übersichten, rechtliche Grundlagen und weiterführende Materialien zum Urheberrecht in Lehre und Forschung.
- Übersichten & Schaubilder
• Welche Materialien dürfen in der Hochschullehre elektronisch bereitgestellt werden? Schaubild „Was ist erlaubt, was nicht?“ (CC BY-SA, Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück; modifiziert von der TU Darmstadt)
• Tabellenübersicht: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick - Rechtliche Grundlagen
• Urheberrechtsgesetz (UrhG)
• Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG; §§ 60a–60h UrhG)
• Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
• § 60e UrhG (Bibliotheken) - Informationen & Leitfäden (BMBF & Hochschulen)
• BMBF: Handreichung „Urheberrecht in der Wissenschaft“ (2023)
• FAQ-Sammlung der TU Berlin: Wem gehören Forschungsdaten und wer darf sie nutzen?
• Nützliche Links zum Urheberrecht (UB Heidelberg) - Literatur & Entscheidungshilfen
• Kreutzer / Lahmann / Kaulen (2021): Rechtsfragen bei Open Science
• Kreutzer / Hirche (2017): Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre
• Baumann (2023): Rechte an Forschungsdaten
• Kuschel (2020): Urheberrecht und Forschungsdaten
• Hartmann (2013): Schutzfähigkeit von Forschungsdaten
• Schleußinger / Rex (2019): „Entscheidungsbaum „Forschungsdaten veröffentlichen?“
• Talke (2021): Bibliothekserlaubnisse im Urheberrecht - Videos (praxisnah erklärt)
• Erklärvideo zu § 60a UrhG (ELAN e. V.)
• „Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co“ (HOOU / HAW Hamburg) - Netzwerke & Initiativen
• Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
Text- und Data-Mining
Text- und Data-Mining (TDM) bezeichnet die softwaregestützte Analyse großer Daten- und Textmengen, um Muster, Zusammenhänge und Trends zu erkennen.
Forschende dürfen Text- und Data-Mining im Rahmen der gesetzlichen und lizenzrechtlichen Vorgaben einsetzen.
Dieses Recht ist seit 2018 im Urheberrechtsgesetz (§ 60d UrhG) geregelt.
• Die Forschung dient ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken.
• Es besteht ein legaler Zugang zu den Daten.
• Die Daten liegen auf Basis einer Lizenzvereinbarung mit den Rechteinhabenden oder als Open-Access-Publikationen vor.
- Springer Nature
- Wiley
- IEEE
- Association for Computing Machinery (ACM)
- De Gruyter
- LexisNexis
- Beck eLibrary